Vermittlung von PV-Freiflächenpacht · 2.500–5.000 €/ha · 2026

Aus Acker
wird Ertrag.

Wir vermitteln Ihre Freifläche an geprüfte Solar-Projektierer — mit konkurrierenden Vergleichsangeboten, anwaltlicher Vertragsprüfung und einem persönlichen Ansprechpartner. Bundesweit, kostenlos für Verpächter.

Beispielrechnung Niederbayern 8 ha im 200-m-Korridor an zweigleisiger Bahnstrecke. Pacht 4.500 €/ha/Jahr · 30 Jahre · ≈ 1,08 Mio € Gesamtertrag.
Vier vertragliche Sicherheiten

Was in jedem unserer Pachtverträge steht.

Grundbuch-Dienstbarkeit

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Ihren Gunsten als Eigentümer in Abteilung II Rangstelle I des Grundbuchs. Sie behalten das Eigentum vollständig — auch bei Insolvenz des Pächters.

Rückbaubürgschaft

Insolvenzsichere Bankbürgschaft des Pächters für den vollständigen Rückbau nach Vertragsende. Alle 5 Jahre an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst.

Anwaltliche Vertragsprüfung

Fachanwalt für Agrarrecht prüft jeden Paragraphen vor Unterschrift. Die Erstprüfung übernehmen wir; bei Abschluss erstatten wir auch eine vertiefte Prüfung vollständig.

Inflationsschutz nach VPI

Jährliche Anpassung des Pachtzinses an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Schützt die Pacht über 30 Jahre vor schleichendem Realwertverlust.

Eine konkrete Beispielrechnung

Was eine acht Hektar Fläche tatsächlich einbringt.

Ein Hofbesitzer aus Niederbayern, im Frühjahr 2025 verpachtet — repräsentativer Fall, nicht selektiert nach Bestwerten.

Acht Hektar Acker, mittlere Bodenwerte, gelegen im 200-Meter-Korridor an einer zweigleisigen Bahnstrecke — privilegierte Fläche nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b BauGB. Netzanschluss 1,4 Kilometer entfernt.

Wir haben konkurrierende Angebote eingeholt. Das beste lag 18 % über dem ersten — rund 162.000 € Differenz über die Vertragslaufzeit. VPI-Indexklausel sichert gegen Inflation.

Die Werte entsprechen dem Marktstand Mai 2026 und sind durch die Bundesnetzagentur-Ausschreibungsergebnisse vom 1. März 2026 (mengengewichteter Zuschlagswert 4,94 ct/kWh, Höchstwert 6,80 ct/kWh) abgesichert.

Pachtberechnung · Stand 05/2026

Hofbesitzer, Niederbayern

8 ha · Privilegierte Lage · 30 Jahre Laufzeit
Pacht / Hektar / Jahr4.500 €
Verpachtete Fläche8,0 ha
Jahrespacht36.000 €
Bereitstellungsentgelt (einmalig)2.800 €
Vertragslaufzeit30 Jahre
VPI-Indexierungvereinbart
Über die Laufzeit ≈ 1,08 Mio €
Der Ablauf in vier Schritten

Kein Verkaufsdruck. Sie entscheiden bei jedem Schritt neu.

1
Erster Tag

Erstgespräch

~20 Minuten am Telefon. Wir klären Lage, Größe, Eigentumsverhältnisse und Förderfähigkeit Ihrer Fläche.

2
Innerhalb 14 Tagen

Vergleichsangebote

Wir holen aus unserem Netzwerk konkurrierende Vergleichsangebote ein und bereiten sie tabellarisch für Sie auf.

3
Innerhalb 6 Wochen

Anwaltsprüfung

Fachanwalt für Agrarrecht prüft den Vertragsentwurf. Anpassungen verhandeln wir auf unser Risiko nach.

4
Nach ca. 3 Monaten

Notar & Grundbuch

Beurkundung beim Notar Ihres Vertrauens, Eintragung der Dienstbarkeit. Erste Pacht mit Baubeginn.

Häufige Fragen

Was Sie vor dem Erstgespräch wissen sollten.

Die marktübliche Pacht für eine PV-Freifläche liegt 2026 zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Hektar und Jahr. Premium-Lagen entlang Autobahnen und zweigleisiger Bahnstrecken erzielen bis zu 5.500 €/ha.

Zum Vergleich: Klassische Ackerpacht liegt nach Statistischem Bundesamt im Bundesschnitt bei rund 375 €/ha — Solarpacht erreicht typischerweise das Zehnfache.

In der Regel zwischen 20 und 40 Jahren, üblich sind 30 Jahre Festlaufzeit plus einseitige Verlängerungsoptionen für den Pächter. § 544 BGB begrenzt die feste Laufzeit auf maximal 30 Jahre — danach kann jede Vertragspartei mit Frist kündigen, sofern die Verlängerungsoption nicht greift.

Grundsätzlich sind PV-Freiflächen ab 1 Hektar möglich, ab 3 Hektar werden sie für Projektierer attraktiv, und ab 5 Hektar ist die Verpachtung wirtschaftlich optimal. Kleinere Flächen können in Cluster mit Nachbarflächen zusammengeführt werden.

Besonders gefragt sind:

  • Flächen im 200-Meter-Korridor entlang Autobahnen oder zweigleisiger Schienenwege — privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b BauGB seit 11.01.2023
  • Benachteiligte Gebiete nach EU-Definition
  • Konversionsflächen wie ehemalige Tagebaue, Militär- oder Industrieflächen
  • Sonstige Acker- und Grünlandflächen ab 1 ha mit Netzanschluss in der Nähe

Solar-Freiflächenanlagen entlang Autobahnen oder zweigleisiger Schienenwege des übergeordneten Netzes (§ 2b AEG) sind bis 200 Meter Entfernung als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b BauGB im Außenbereich zulässig — meist ohne separaten Bebauungsplan. Die Regelung gilt seit 11. Januar 2023 und erleichtert die Genehmigung erheblich.

Der Anlagenbetreiber. Abgesichert wird das durch eine insolvenzsichere Rückbaubürgschaft (Bankbürgschaft) sowie eine Grunddienstbarkeit in Abteilung II Rangstelle I des Grundbuchs. Die Bürgschaftshöhe sollte vertraglich alle 5 Jahre überprüft und an die aktuellen Kostensätze angepasst werden.

Pachteinnahmen aus Solarflächen unterliegen der Einkommensteuer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Zusätzlich wechselt die Fläche bei klassischer Freiflächen-PV von Grundsteuer A (landwirtschaftlich) auf Grundsteuer B (sonstige bebaute Grundstücke). Bei Agri-PV nach DIN SPEC 91434 bleibt es bei Grundsteuer A.

Die Grundsteuer-Mehrkosten übernimmt im Pachtvertrag vertraglich der Pächter.

Eine Beteiligung von 1 Prozent an der Solarpark-Betreibergesellschaft (typisch GmbH & Co. KG) als Kommanditist kann die verpachtete Fläche zu Sonderbetriebsvermögen machen. Das ermöglicht bei Übertragung im Erbfall oder als Schenkung die Verschonungen nach §§ 13a, 13b ErbStG — 85 Prozent (Regelverschonung, 5 Jahre Behaltensfrist) oder bei Optionsverschonung 100 Prozent (7 Jahre).

Voraussetzung: individuelle steuerliche Prüfung — wir verweisen an spezialisierte Steuerberater.

Agri-Photovoltaik kombiniert landwirtschaftliche Hauptnutzung mit PV-Stromerzeugung, geregelt in DIN SPEC 91434:2021-05. Voraussetzungen: maximal 15 Prozent Flächenverlust, Referenzertrag mindestens 66 Prozent gegenüber Vergleichsfläche, schriftliches Bewirtschaftungskonzept.

Vorteil: Agrarstatus, EU-Direktzahlungen und Erbschaftsteuer-Privileg bleiben erhalten.

Nach § 6 EEG kann der Betreiber freiwillig bis zu 0,2 ct pro kWh an die Standortgemeinde zahlen — diese Zahlung ist vom Netzbetreiber rückerstattbar. In Brandenburg gilt zusätzlich seit 01.01.2025 eine Pflichtabgabe von 2.000 € pro MW und Jahr (BbgPVAbgG, ab November 2025 ins BbgEESG überführt). Niedersachsen hat seit April 2024 eine Akzeptanzabgabe von 0,2 ct/kWh.

Typischerweise 12 bis 24 Monate. Genehmigung und Bauleitplanung benötigen 12–18 Monate, der Bau selbst nur wenige Wochen. Eine erste anteilige Pachtzahlung (Bereitstellungsentgelt) erfolgt häufig bereits mit dem Baubeginn, die volle Pacht ab Inbetriebnahme.

Bei klassischer Freiflächen-PV: In der Regel ja — die Fläche wird zu Dauergrünland, der Umbruch nach 30 Jahren kann naturschutzrechtlich ausgleichspflichtig sein.

Bei Agri-PV nach DIN SPEC 91434: nein, der Ackerstatus bleibt erhalten.

Nein — solarlandpacht.de ist auf Freiflächen spezialisiert. Für Dach-PV nutzen Sie unser Schwesterprojekt dachverpachten.net. Dort vermitteln wir Pachtverträge für Lager-, Werkstatt-, Stall- und Hallendächer ab etwa 500 m² an spezialisierte Aufdach-Projektierer — mit eigenen Vertragsstrukturen, kürzeren Laufzeiten und ohne Bauleitplanverfahren.

Pachtprüfung anfragen

Konkurrierende Angebote für Ihre Fläche.

Schildern Sie uns Ihre Fläche — wir prüfen die Eignung kostenlos und holen konkurrierende Vergleichsangebote aus unserem Projektierer-Netzwerk ein.

Antwort innerhalb von 2 Werktagen. Kein Verkaufsdruck, keine Verpflichtung.

  • Drei konkurrierende Angebote
  • Anwaltliche Vertragsprüfung — Kosten übernehmen wir
  • VPI-Indexklausel & Rückbaubürgschaft Standard
  • Persönlicher Ansprechpartner bis zum Notartermin
  • Kostenlos für Verpächter

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etwas unterschreiben.

Zwanzig Minuten am Telefon — und Sie haben Klarheit, ob sich eine Verpachtung in Ihrem konkreten Fall lohnt. Kostenlos, ohne Verpflichtung, ohne Verkaufsgespräch.

Direkter Ansprechpartner
040 280 576 900
Mo–Fr · 8 bis 18 Uhr
Oder: Pachtprüfung anfragen