Das Wichtigste in Kürze
- Hoferben ohne Übernahme-Absicht: Solar-Pacht macht den Hof finanziell tragbar
- 1%-Beteiligungsmodell senkt Erbschaftsteuer um 85–100 % (§§ 13a, 13b ErbStG)
- Hofübergabe-Vertrag und Solar-Pacht müssen sauber aufeinander abgestimmt sein
- Pflichtteilsergänzung der Geschwister berücksichtigen
- Bei mehreren Erben: Erbengemeinschaft strukturieren oder auflösen
Sie sind als Erbe eines landwirtschaftlichen Hofes in einer besonderen Lage: Auf der einen Seite tragen Sie die Verantwortung für eine Fläche, die seit Generationen im Familienbesitz ist. Auf der anderen Seite ist die landwirtschaftliche Bewirtschaftung heute oft schwerer rentabel als früher — und vielleicht passt sie auch nicht zu Ihrer beruflichen oder persönlichen Lebenssituation.
Die Solarpark-Verpachtung bietet eine dritte Option: Sie geben den Hof nicht ab, Sie verkaufen ihn nicht, Sie müssen ihn aber auch nicht selbst bewirtschaften. Stattdessen verpachten Sie ausgewählte Flächen an einen Solar-Projektentwickler und sichern damit langfristige, kalkulierbare Einnahmen — über 30 Jahre, wertgesichert, abgesichert.
Wann ist Solar-Pacht für Hoferben besonders sinnvoll?
In folgenden Konstellationen ist die Solarpark-Verpachtung für Hoferben besonders attraktiv:
- Keine eigene landwirtschaftliche Ausbildung oder Berufstätigkeit fern vom Hof
- Mehrere Erben, die unterschiedliche Vorstellungen vom Hof haben
- Hofübernahme ohne aktive Bewirtschaftung — der Hof soll im Familienbesitz bleiben, aber niemand will Vollerwerbslandwirt werden
- Hohe Pflichtteilsansprüche der Geschwister, die ohne Solar-Pacht den Hof gefährden würden
- Anstehende Investitionen in Gebäude, Stallung oder Hoftechnik, für die das Eigenkapital fehlt
In all diesen Fällen kann eine Solar-Pacht — auf 30 Jahre kalkuliert oft über eine Million Euro Gesamtertrag bei mittelgroßen Flächen — den entscheidenden Unterschied machen zwischen einem Hof, der dauerhaft im Familienbesitz bleibt, und einem, der unter Druck verkauft werden muss.
Die steuerliche Dimension: Erbschaftsteuer-Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG
Für Hoferben ist die Erbschaftsteuer einer der größten potenziellen Fallstricke. Bei einem Hof mit umfangreichem Flächenbestand, Wirtschaftsgebäuden und Inventar können sich Verkehrswerte in Millionenhöhe ergeben — und entsprechend hohe Erbschaftsteuern.
Das Erbschaftsteuergesetz sieht in §§ 13a, 13b ErbStG eine Verschonung für land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen vor:
- Regelverschonung 85 % — 5 Jahre Behaltensfrist, Bewirtschaftung muss fortgeführt werden
- Optionsverschonung 100 % — 7 Jahre Behaltensfrist, strengere Lohnsummen-Anforderung
Hier kommt das 1%-Beteiligungsmodell ins Spiel — eine elegante Gestaltung, mit der Sie auch dann von der Verschonung profitieren, wenn die Fläche zukünftig für einen Solarpark genutzt wird.
So funktioniert das 1%-Beteiligungsmodell
Sie beteiligen sich als Verpächter mit 1 Prozent als Kommanditist an der Solarpark-Betreibergesellschaft (typische Rechtsform: GmbH & Co. KG). Dadurch wird die verpachtete Fläche zu Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das hat zwei steuerliche Konsequenzen:
- Erbschaftsteuer: Die Fläche bleibt verschonungsfähiges Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG — Sie können bei Erbfall oder Schenkung 85–100 % Steuer sparen.
- Einkommensteuer: Die Pachteinnahmen werden zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (statt Vermietung und Verpachtung) — das kann steuerlich vorteilhaft oder neutral sein, je nach Konstellation.
Hofübergabe und Solar-Pacht — die Reihenfolge ist entscheidend
Wenn ein Hofübergabevertrag geplant ist, sollte die Reihenfolge von Übergabe und Solar-Pacht sorgfältig geplant werden:
Variante A: Erst übergeben, dann verpachten
Der Hof geht vollständig auf den Erben über, der dann die Solar-Pacht abschließt. Vorteil: einfachere Struktur, klare Verantwortlichkeiten. Nachteil: Der Übergeber profitiert nicht mehr von der Pachteinnahme.
Variante B: Erst verpachten, dann übergeben
Der Übergeber schließt den Pachtvertrag und übergibt anschließend den Hof inklusive Pachtvertrag. Vorteil: Pachtbeginn früher, Übergeber kann die Verhandlung selbst führen. Nachteil: komplexere Strukturierung, ggf. höhere Schenkungssteuer.
Variante C: Solar-Pacht als Übergabe-Instrument
Die Solar-Pacht wird Teil der Übergaberegelung — z. B. als Versorgungsleistung an den Übergeber oder als Ausgleich an Geschwister. Vorteil: integrierte Lösung, geringere Konflikte. Nachteil: höchste Komplexität.
Welche Variante passt, hängt von der konkreten Familien- und Hofsituation ab. Wir empfehlen, das mit einem Steuerberater und ggf. einem Fachanwalt für Erbrecht zu strukturieren, bevor Sie einen Pachtvertrag unterzeichnen.
Pflichtteilsergänzung der Geschwister
Ein heikles Thema bei Hofübergaben: Geschwister, die nicht den Hof erben, können nach § 2325 BGB einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben, der sich auf Schenkungen der letzten 10 Jahre bezieht (mit jährlicher Abschmelzung um 10 %).
Wenn der Hof unter Wert übergeben wird (Vertragsverhältnis Wirtschaftswert < Verkehrswert), kann das eine Schenkung darstellen — und die Geschwister können Ergänzungsansprüche stellen. Bei sehr werthaltigen Höfen — und ein Hof mit Solar-Pacht-Potenzial ist werthaltig — kann das zu erheblichen Forderungen führen.
Lösungswege:
- Notarieller Erb- und Pflichtteilsverzicht der Geschwister (mit angemessenem Ausgleich)
- Versorgungsleistungen aus der Solar-Pacht an die Geschwister
- Frühzeitige Schenkung mit langer Abschmelzungsfrist (10-Jahres-Regel)
Konkurrierende Angebote für Ihre Fläche?
Wir holen aus unserem Projektierer-Netzwerk konkurrierende Vergleichsangebote ein — kostenlos für Verpächter.
Wenn Sie noch nicht erben — sondern erst werden
Viele unserer Anfragen kommen von „Hoferben in spe" — Menschen, deren Eltern noch leben, die aber bereits jetzt planen, was nach der Übergabe geschehen soll. Auch hier ist die frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema Solar-Pacht wertvoll:
- Sie können jetzt schon mit den Eltern besprechen, ob Solar-Pacht in Frage kommt
- Sie können Genehmigungsverfahren bereits jetzt anstoßen — die dauern 12–18 Monate
- Sie können steuerliche Strukturen rechtzeitig aufsetzen — z. B. eine GmbH & Co. KG, in die Sie sich später als Kommanditist einbringen
- Sie können Geschwister-Konflikte präventiv lösen — die Solar-Pacht als Verteilmasse ist ein guter Verhandlungsgegenstand
Häufige Fragen von Hoferben
Was, wenn meine Eltern noch nicht entscheiden wollen?
Das ist normal und in Ordnung. Sie können trotzdem schon das Erstgespräch führen — wir liefern Ihnen die Faktenbasis, mit der Sie das Thema in der Familie strukturiert besprechen können. Niemand muss sofort entscheiden.
Wir sind drei Geschwister, alle in der Erbfolge — wer entscheidet?
In einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben dem Pachtvertrag zustimmen. Bei größeren Familien empfehlen wir, vor der Vertragsanbahnung eine Mehrheitsentscheidungsstruktur oder einen Vertretungsvollmacht zu schaffen. Mehr dazu auf der Spezialseite Erbengemeinschaft.
Was bedeutet Solar-Pacht für meine eigene Altersvorsorge?
Eine kalkulierbare Einnahme von 30.000 bis 50.000 Euro pro Jahr über 30 Jahre — wertgesichert — ist eine der besten denkbaren Altersvorsorgen. Sie ist unabhängig von Aktienkursen, Zinsentwicklung und Rentenpolitik. Wenn Sie 35 Jahre alt sind, läuft die Solar-Pacht bis weit in Ihre Rentenphase hinein.
Was, wenn wir den Hof später doch wieder aktiv bewirtschaften wollen?
Das ist während der 30-jährigen Pachtlaufzeit nicht möglich — die Fläche ist gebunden. Aber: Sie können andere Flächen des Hofes weiter aktiv bewirtschaften oder neu erwerben. Und nach 30 Jahren wird die Fläche rekultiviert und steht wieder zur Verfügung.