Das Wichtigste in Kürze
- Agri-PV kombiniert Landwirtschaft und PV nach DIN SPEC 91434:2021-05
- Maximal 15 % Flächenverlust, mindestens 66 % Referenzertrag
- Ackerstatus, GAP-Direktzahlungen und Erbschaftsteuer-Privileg bleiben erhalten
- Pacht 1.500-3.500 €/ha plus weiterhin landwirtschaftlicher Ertrag
- Zwei Kategorien: I (hoch, für Mähdrescher) und II (bodennah, für Sonderkulturen)
Agri-Photovoltaik — kurz Agri-PV — ist die kombinierte Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche für die Erzeugung von Lebensmitteln und für die Stromerzeugung über Photovoltaikmodule. Was vor wenigen Jahren noch als Pilotprojekt galt, hat sich 2026 zu einer voll regulierten Form der PV-Pacht entwickelt, geregelt in der DIN SPEC 91434:2021-05 "Agri-Photovoltaik-Anlagen". Für viele aktive Landwirte ist Agri-PV inzwischen die wirtschaftlich attraktivere Alternative zur klassischen Freiflächen-PV — weil sie es ermöglicht, sowohl die hohe Solar-Pacht als auch den landwirtschaftlichen Status (mit allen daran hängenden Vorteilen) zu behalten.
Für Verpächter bedeutet das: Sie müssen sich nicht mehr zwischen "Solarpark oder Acker" entscheiden, sondern können beides kombinieren. Die direkte PV-Pacht ist zwar etwas niedriger als bei klassischer Freiflächen-PV — typisch 1.500 bis 3.500 €/ha/Jahr —, dafür bleiben Ackerstatus, EU-Direktzahlungen und das Erbschaftsteuer-Privileg nach §§ 13a, 13b ErbStG vollständig erhalten. Die Gesamtwertschöpfung liegt damit häufig sogar über der klassischer Freiflächen-PV.
Was die DIN SPEC 91434 fordert
Die DIN SPEC ist die zentrale Norm, die definiert, wann eine PV-Anlage als Agri-PV gilt und damit von den agrarrechtlichen Vorteilen profitiert. Die wichtigsten Anforderungen:
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Hauptnutzung | Landwirtschaft — PV ist sekundär |
| Maximaler Flächenverlust | 15 % gegenüber Vergleichsfläche |
| Referenzertrag landw. Hauptkultur | Mindestens 66 % gegenüber Vergleichsfläche |
| Bewirtschaftungskonzept | Schriftlich, vor Baubeginn |
| Modul-Unterkante (Kat. I) | Mindestens 2,10 m |
| Modul-Unterkante (Kat. II) | Mindestens 0,80 m |
| Erhebungspflicht Erträge | Mindestens 3 Jahre nach Inbetriebnahme |
Wer diese Voraussetzungen einhält, kann seine Fläche als Agri-PV-Fläche im Sinne des EEG bezeichnen und in spezielle Ausschreibungssegmente (Innovationsausschreibungen) aufnehmen lassen. Die Norm gilt seit 2021 und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach durch ergänzende Richtlinien (z. B. der Bundesnetzagentur) präzisiert.
Kategorie I oder Kategorie II — welche passt zu Ihrer Fläche?
Kategorie I — hochaufgeständert
Die Module sind mindestens 2,10 m über dem Boden installiert, sodass die Bewirtschaftung mit normalen Großmaschinen (Mähdrescher, Traktor mit Anbaugeräten) weiterhin möglich ist. Geeignet für:
- Getreide-Bewirtschaftung (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer)
- Hackfrüchte (Kartoffeln, Zuckerrüben)
- Mais mit angepasstem Reihenabstand
- Grünlandbewirtschaftung mit Mähen
Vorteil: Großflächige industrielle Landwirtschaft möglich. Nachteil: Höhere Investitionskosten für die aufwendigere Unterkonstruktion — was sich in etwas niedrigeren Pachten niederschlagen kann.
Kategorie II — bodennah
Die Module sind mindestens 0,80 m über dem Boden installiert. Geeignet für:
- Sonderkulturen wie Hopfen, Spargel, Beeren
- Obstbau mit angepasster Pflanzdichte
- Extensive Grünlandnutzung mit Schaf- oder Hühnerhaltung
- Sonderfälle der Weidewirtschaft
Vorteil: Niedrigere Investitionskosten, höhere Pachten möglich. Nachteil: Eingeschränkte Maschinenbewirtschaftung, oft nur für spezielle Kulturen geeignet.
Wirtschaftlicher Vergleich: Agri-PV gegen klassische Freiflächen-PV
Die zentrale Frage für viele aktive Landwirte: Welches Modell bringt unterm Strich mehr? Die ehrliche Antwort hängt von der konkreten Konstellation ab — hier eine vergleichende Übersicht für einen typischen Bewirtschaftungsbetrieb mit 10 ha:
| Position | Klassische FF-PV | Agri-PV Kat. I |
|---|---|---|
| PV-Pacht/ha/Jahr | 4.000 € | 2.500 € |
| Landw. Ertrag/ha/Jahr (Weizen) | 0 € | 700 € (66 %) |
| GAP-Direktzahlung/ha | 0 € | ~280 € |
| Gesamt pro ha/Jahr | 4.000 € | 3.480 € |
| Bei 10 ha pro Jahr | 40.000 € | 34.800 € |
| Über 30 Jahre (VPI +18 %) | ≈ 1,42 Mio. € | ≈ 1,23 Mio. € |
| Erbschaftsteuer-Verschonung möglich? | Nur mit 1%-Modell | Vollständig (Acker bleibt Acker) |
Auf den ersten Blick: Klassische Freiflächen-PV bringt rund 200.000 € mehr über 30 Jahre. Aber: Bei klassischer PV verliert die Fläche ihren Ackerstatus, GAP-Direktzahlungen entfallen, und das Erbschaftsteuer-Privileg muss aufwändig über das 1%-Beteiligungsmodell konstruiert werden. Bei Agri-PV bleibt alles wie es ist — und der Hof bleibt strukturell ein Landwirtschaftsbetrieb.
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EEG-Förderung für Agri-PV
Agri-PV-Anlagen können seit 2023 an den regulären EEG-Ausschreibungen für Freiflächen-PV teilnehmen — mit einem Aufschlag bzw. eigenen Höchstwerten. In den BNetzA-Innovationsausschreibungen 2025 lagen die Zuschlagswerte für Agri-PV-Anlagen bei circa 8,5 ct/kWh, deutlich über den Werten klassischer Freiflächen-PV (mengengewichtet 4,94 ct/kWh).
Konkret bedeutet das: Projektentwickler können bei Agri-PV-Projekten höhere Stromerlöse erwarten — was sich für den Verpächter durch eine zwar absolut niedrigere, aber relativ zur Modulleistung höhere Pacht ausdrückt.
Bauleitplanung: Was Agri-PV-Projekte besonders macht
Agri-PV-Projekte gelten in der Bauleitplanung als landwirtschaftliche Hauptnutzung mit untergeordneter PV-Nutzung. Damit gibt es zwei Wege:
Weg 1: Privilegierung nach § 35 BauGB
Wenn der Standort als landwirtschaftlich privilegiert anerkannt wird, ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich. Voraussetzung: nachweisbare landwirtschaftliche Hauptnutzung und Einhaltung der DIN SPEC.
Weg 2: Bebauungsplan
In den meisten Fällen wird trotzdem ein Bebauungsplan empfohlen — er gibt langfristige Planungssicherheit für Verpächter und Pächter.
Rechenbeispiel: Agri-PV gegen klassische Freiflächen-PV
Agri-PV erhält in der EEG-Ausschreibung einen höheren Höchstwert (rund 9,5 ct/kWh statt 6,80 ct/kWh), ist aber teurer im Bau. Für Sie als Verpächter ist entscheidend, was unter dem Strich an Pacht ankommt — und welche Nebeneffekte das Modell hat.
| Aspekt | Klassische Freiflächen-PV | Agri-PV (DIN SPEC 91434) |
|---|---|---|
| Pacht/ha/Jahr | 2.500 – 5.000 € | 2.000 – 4.000 € |
| Landwirtschaft parallel | nein (außer Schafe) | ja, erhalten |
| Ackerstatus | geht verloren | bleibt erhalten |
| Grundsteuer | Wechsel zu B | oft weiter A |
| GAP-Direktzahlungen | entfallen | je nach Bauart erhalten |
Die Pacht pro Hektar ist bei Agri-PV meist etwas niedriger, weil die Anlage technisch aufwendiger ist. Dafür behalten Sie den Ackerstatus, vermeiden den Grundsteuer-Wechsel und können je nach Konstruktion weiter GAP-Zahlungen beziehen. Für aktive Landwirte, die ihre Fläche nicht vollständig aus der Bewirtschaftung nehmen wollen, ist das oft die wirtschaftlich und emotional bessere Lösung.
Die beiden Kategorien der DIN SPEC 91434
Die Norm unterscheidet zwei Bauweisen, die zu unterschiedlichen landwirtschaftlichen Nutzungen passen.
Kategorie I — hoch aufgeständert
Die Module hängen in mindestens 2,10 Meter Höhe, sodass darunter mit normalen Landmaschinen weitergearbeitet werden kann. Geeignet für Ackerbau, Obst- und Sonderkulturen. Höhere Baukosten, dafür volle Maschinengängigkeit.
Kategorie II — bodennah oder vertikal
Module zwischen schmalen Reihen oder vertikal aufgestellt, mit Bewirtschaftungsstreifen dazwischen. Geeignet für Grünland, Beweidung und extensive Nutzung. Günstiger im Bau, aber mit Flächenstreifen-Verlust.
Damit eine Anlage als Agri-PV im Sinne der Norm gilt, muss die landwirtschaftliche Ertragsleistung mindestens 66 Prozent der Referenzfläche ohne PV betragen. Sinkt sie darunter, gilt die Fläche steuerlich und förderrechtlich als reine Solarfläche.
Für wen sich Agri-PV besonders lohnt
Agri-PV ist die richtige Wahl, wenn Sie als Eigentümer aktiver Landwirt sind und die Fläche im Betrieb halten wollen, wenn die Fläche Dauergrünland ist (wo klassische Freiflächen-PV genehmigungsrechtlich schwierig ist), oder wenn Ihnen die generationenübergreifende steuerliche Behandlung als landwirtschaftliches Vermögen wichtig ist. Für reine Kapitalanleger ohne landwirtschaftlichen Bezug ist dagegen die klassische Freiflächen-PV mit höherer Hektar-Pacht meist attraktiver.
Häufige Fragen zu Agri-PV
Was ist Agri-Photovoltaik (Agri-PV)?
Agri-PV ist die kombinierte Nutzung einer Fläche für die landwirtschaftliche Erzeugung und die Photovoltaik-Stromerzeugung. Geregelt in DIN SPEC 91434:2021-05. Voraussetzungen: maximal 15 % Flächenverlust, Referenzertrag mindestens 66 % gegenüber Vergleichsfläche, schriftliches Bewirtschaftungskonzept.
Bleibt der Ackerstatus bei Agri-PV erhalten?
Ja — anders als bei klassischer Freiflächen-PV bleibt bei Agri-PV nach DIN SPEC 91434 die landwirtschaftliche Hauptnutzung erhalten. Das bedeutet: Ackerstatus, EU-Direktzahlungen (GAP-Prämien) und das Erbschaftsteuer-Privileg nach §§ 13a, 13b ErbStG bleiben bestehen.
Wie hoch ist die Pacht bei Agri-PV?
Die direkte PV-Pacht bei Agri-PV liegt in der Regel bei 1.500-3.500 €/ha/Jahr und damit unter klassischer Freiflächen-PV. Der Verpächter erhält zusätzlich aber weiterhin den landwirtschaftlichen Ertrag (eigene Bewirtschaftung) oder eine Landpacht — die Gesamtwertschöpfung liegt insgesamt häufig höher als bei klassischer PV.
Welche Kategorien Agri-PV gibt es?
Die DIN SPEC unterscheidet Kategorie I (hochaufgeständert, mindestens 2,1 m Modul-Unterkante über Boden, Bewirtschaftung mit Großmaschinen möglich) und Kategorie II (bodennah, mindestens 80 cm Unterkante, für Sonderkulturen oder Grünland). Beide haben unterschiedliche Pacht- und Bauleitplanungs-Profile.
Welche Kulturen sind für Agri-PV geeignet?
In Kategorie I: Getreide, Hackfrüchte, Mais (mit angepassten Erntemaschinen). In Kategorie II: Obstbau (Apfel, Beeren), Sonderkulturen wie Hopfen oder Spargel, sowie Grünland mit Beweidung. Erste großtechnische Umsetzungen existieren für alle genannten Kulturen.