Spezial · Lebenslage

Hofübergabe mit Solar-Pacht.

Generationenwechsel und Solar-Pacht zusammendenken — wie Übergabe, Erbschaftsteuer und Pachtvertrag richtig abgestimmt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hofübergabe mit aktiver Solar-Pacht ist steuerlich besonders attraktiv
  • 1%-Beteiligungsmodell ermöglicht 85-100% Erbschaftsteuer-Verschonung
  • Pflichtteilsansprüche der nicht übernehmenden Geschwister beachten
  • Versorgungsrechte (Wohnrecht, Leibrente) parallel zur Solar-Pacht möglich
  • Frühe Planung zwingend — 5-10 Jahre vor geplantem Übergabezeitpunkt

Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs an die nächste Generation gehört zu den emotional und steuerlich komplexesten Lebensereignissen. Wenn auf der Hoffläche bereits ein Solarpark steht oder geplant ist, kommen weitere strategische Dimensionen hinzu — die aber bei richtiger Planung erhebliche steuerliche Vorteile bieten können.

Wir begleiten 2026 mehrere Hofübergaben in dieser Konstellation. Der zentrale Befund: Wer Solar-Pacht und Hofübergabe zusammendenkt und das 1%-Beteiligungsmodell nach §§ 13a, 13b ErbStG nutzt, kann sechsstellige Beträge an Erbschaftsteuer einsparen. Voraussetzung: rechtzeitige Planung, idealerweise 5-10 Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt.

Die drei zentralen Konstellationen

Konstellation 1: Solar-Pacht besteht, Hof wird übergeben

Der einfachste Fall: Der Solar-Pachtvertrag läuft, die Hofübergabe erfolgt regulär. Der Pachtvertrag geht mit dem Eigentum auf den Übernehmer über — keine Umschreibung notwendig, die Pachtzahlungen fließen weiter. Steuerlich greift bei korrekter Strukturierung das landwirtschaftliche Privileg nach §§ 13a, 13b ErbStG.

Konstellation 2: Solar-Pacht geplant, parallel Übergabe

Anspruchsvoller: Der Solar-Pachtvertrag wird parallel zur Übergabe abgeschlossen. Hier muss strategisch entschieden werden, ob der bisherige Eigentümer noch unterzeichnet (mit Vollmacht des Übernehmers) oder erst nach Übergabe der neue Eigentümer. Steuerliche Effekte: Bewertung der Fläche zum Übergabezeitpunkt unter Berücksichtigung des bereits unterschriebenen oder noch nicht unterschriebenen Pachtvertrags.

Konstellation 3: Hof bereits übergeben, Solar-Pacht später

Der häufigste Fall in unserer Praxis: Die Übergabe ist vor Jahren erfolgt, jetzt wird die Solar-Pacht abgeschlossen. Hier sind die Erbschaftsteuer-Themen abgeschlossen, es geht primär um die laufende Einkommensteuer und die Strukturierung der Pachtgesellschaft.

Das 1%-Beteiligungsmodell bei Hofübergabe

Das 1%-Beteiligungsmodell ist das wichtigste Instrument, um bei der Hofübergabe auch Solar-Pachtflächen steuerlich privilegiert zu übertragen. Die Konstruktion:

  1. Der Übergeber gründet eine Personengesellschaft (typisch GbR oder KG) und überträgt die Solar-Pachtfläche als Sonderbetriebsvermögen ein.
  2. Der Übernehmer beteiligt sich mit einem Anteil von mindestens 1 % an dieser Gesellschaft.
  3. Damit gilt die gesamte Fläche als landwirtschaftliches Betriebsvermögen — die §§ 13a, 13b ErbStG-Verschonungen (85 % oder 100 %) greifen.

Voraussetzung: Die Behaltensfrist von 5 oder 7 Jahren muss eingehalten werden. Bei Veräußerung innerhalb dieser Frist entfällt die Steuer-Verschonung rückwirkend.

Pflichtteilsansprüche der Geschwister

Bei der Übergabe an ein einzelnes Kind haben nicht übernehmende Geschwister grundsätzlich Pflichtteilsansprüche nach § 2303 BGB. Bei einer Solar-Pacht-Fläche kann die Berechnung komplex werden:

  • Bewertung der Fläche: Verkehrswert mit oder ohne Berücksichtigung des Pachtvertrags?
  • Ertragswertverfahren: Bei vollwertigem Solar-Pachtvertrag deutlich höherer Ertragswert als bei Ackerland
  • Abzug der Pachtverpflichtungen: 30-jährige Bindung mindert grundsätzlich den Verkehrswert

Praktisch empfehlen wir, vor der Übergabe einen Sachverständigen für die Verkehrswertermittlung zu beauftragen und mit allen Geschwistern eine schriftliche Pflichtteilsvereinbarung zu treffen.

Versorgungsrechte des Übergebers

Häufig wird die Hofübergabe an die Vereinbarung von Versorgungsrechten gekoppelt — Wohnrecht im Altenteil, Leibrente, Pflegevereinbarungen. Wenn die Solar-Pacht aktuelle und planbare Einnahmen generiert, kann ein Teil dieser Einnahmen vertraglich als Versorgung des Übergebers ausgestaltet werden:

  • Teilung der Pachtzahlung: 50/50 oder andere Quote zwischen Übergeber und Übernehmer
  • Leibrente aus Pacht: Übernehmer zahlt feste monatliche Rente, die in Höhe und Laufzeit mit der Pacht abgestimmt ist
  • Nießbrauch an Pachterträgen: Übergeber behält Nießbrauch an den Pachterträgen, der Übernehmer wird Eigentümer

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Häufige Fragen

Wann sollte ich mit der Planung der Hofübergabe beginnen?

Idealerweise 5-10 Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt. Das gibt Zeit, um die Strukturen (1%-Modell, Pflichtteilsfragen, Versorgungsrechte) sauber aufzubauen und Steuer-Optimierungen voll auszuschöpfen.

Was passiert mit dem Solar-Pachtvertrag bei Hofübergabe?

Er geht mit dem Eigentum auf den Übernehmer über. Eine Umschreibung beim Pächter ist üblich, aber rechtlich nicht zwingend erforderlich — der Pachtvertrag läuft mit dem neuen Eigentümer weiter. Pachtzahlungen fließen ab dem Übergabezeitpunkt an den Übernehmer.

Können die Pachterträge zur Pflichtteils-Berechnung herangezogen werden?

Ja — der Verkehrswert der pachtbelasteten Fläche orientiert sich auch am Ertragswert. Bei einem 30-Jahres-Pachtvertrag mit 4.000 €/ha kann der Ertragswert deutlich über dem klassischen Bodenwert liegen, was die Pflichtteilsbasis erhöht.

Greift das 1%-Modell auch bei reinen Solar-Pachtflächen ohne aktive Landwirtschaft?

Ja, wenn die Fläche als landwirtschaftliches Sonderbetriebsvermögen in eine Personengesellschaft eingebracht wird, die mindestens auch einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb umfasst. Reine Solar-Pacht ohne landwirtschaftlichen Bezug ist nicht privilegiert.

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