Das Bereitstellungsentgelt (auch Optionsentgelt oder Reservierungspauschale) ist eine pauschale Zahlung, die der Projektierer dem Eigentümer für den Zeitraum zwischen Vertragsunterzeichnung und tatsächlichem Baubeginn leistet. In dieser Phase ist die Fläche zwar bereits gebunden, aber noch nicht produktiv — Verpächter erhalten noch keine Pacht aus Stromerträgen.
Üblich sind ein- bis zweistellige Beträge pro Hektar und Jahr, oft 50 bis 300 €/ha/Jahr, manchmal auch eine Pauschale für die gesamte Entwicklungsphase. Bei kleineren Flächen kann auch ein Einmalbetrag von 1.000 bis 3.000 € vereinbart werden.
Zwei Punkte sind verhandelbar:
- Anrechnung auf spätere Pacht ja oder nein — wir empfehlen nein, also keine Anrechnung. Das Bereitstellungsentgelt soll eigenständig vergütet sein.
- Rückzahlungspflicht bei Projektabbruch durch den Projektierer: Sollte das Entgelt bei Scheitern zurückgezahlt werden müssen? In der Regel nein — wer zurückzieht, verliert die geleisteten Zahlungen.
Vorsicht bei Verträgen, die das Bereitstellungsentgelt mit langen Bindungsfristen koppeln, ohne Meilensteine für das Projekt zu definieren. Wer nur 100 €/ha/Jahr zahlt, aber Ihre Fläche fünf Jahre lang bindet, ohne zu bauen, hat einen Vorteil, den Sie nicht bekommen.
Siehe auch: Pachtvertrag, Pachtvertrag Solarpark
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