Lexikon

Bauleitplanung

Kommunaler Planungsprozess, der für die meisten Solarparks zwingend ist.

Die Bauleitplanung ist das zweistufige Verfahren, mit dem Gemeinden die bauliche Nutzung ihrer Flächen steuern. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitende Planung und dem Bebauungsplan (B-Plan) als verbindliche Planung.

Für Solarparks außerhalb des 200-m-Korridors nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b BauGB ist regelmäßig ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Das Verfahren läuft in mehreren Stufen:

  1. Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats
  2. Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
  3. Entwurfsoffenlage für etwa einen Monat
  4. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss mit Bekanntmachung im Amtsblatt

Realistischer Zeitbedarf: 12 bis 18 Monate, in komplexen Fällen auch deutlich länger. Die Kosten trägt üblicherweise der Projektierer auf Basis eines städtebaulichen Vertrags mit der Gemeinde.

Was Verpächter wissen sollten: Die Bauleitplanung ist Sache der Gemeinde. Selbst wenn Sie als Eigentümer den Pachtvertrag unterschrieben haben, kann das Projekt scheitern, wenn die politische Mehrheit im Gemeinderat fehlt oder Bürgerinitiativen Widerstand mobilisieren. Ein guter Projektierer hat vorab Kontakt zur Gemeinde aufgenommen.

Zur frühzeitigen Akzeptanz hat der Gesetzgeber mit § 6 EEG die Kommunalbeteiligung geschaffen: Bis zu 0,2 ct/kWh dürfen freiwillig an die Standortgemeinde gezahlt werden. Das verändert oft die politische Stimmungslage entscheidend.

Siehe auch: Flächennutzungsplan, Kommunalbeteiligung, § 35 BauGB

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