Die Bauleitplanung ist das zweistufige Verfahren, mit dem Gemeinden die bauliche Nutzung ihrer Flächen steuern. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitende Planung und dem Bebauungsplan (B-Plan) als verbindliche Planung.
Für Solarparks außerhalb des 200-m-Korridors nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b BauGB ist regelmäßig ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Das Verfahren läuft in mehreren Stufen:
- Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats
- Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
- Entwurfsoffenlage für etwa einen Monat
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss mit Bekanntmachung im Amtsblatt
Realistischer Zeitbedarf: 12 bis 18 Monate, in komplexen Fällen auch deutlich länger. Die Kosten trägt üblicherweise der Projektierer auf Basis eines städtebaulichen Vertrags mit der Gemeinde.
Zur frühzeitigen Akzeptanz hat der Gesetzgeber mit § 6 EEG die Kommunalbeteiligung geschaffen: Bis zu 0,2 ct/kWh dürfen freiwillig an die Standortgemeinde gezahlt werden. Das verändert oft die politische Stimmungslage entscheidend.
Siehe auch: Flächennutzungsplan, Kommunalbeteiligung, § 35 BauGB
Konkurrierende Angebote für Ihre Fläche?
Wir holen aus unserem Projektierer-Netzwerk konkurrierende Vergleichsangebote ein — kostenlos für Verpächter.