Eine Indexklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der sich die Pachtzahlung jährlich an einem festgelegten Index orientiert — bei Solar-Pachtverträgen üblicherweise am Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), den das Statistische Bundesamt monatlich veröffentlicht.
Ohne Indexklausel verliert die Pacht über die typische Vertragslaufzeit von 30 Jahren erheblich an Realwert. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2 % pro Jahr beträgt der Realwertverlust nach 30 Jahren rund 45 %. Eine Pacht von 3.500 €/ha hätte dann nur noch eine Kaufkraft von etwa 1.900 €/ha — gemessen am Start.
1. 100 % VPI: Die Pacht steigt jährlich um die volle Inflationsrate. Maximalvariante — selten gegen den Projektierer durchsetzbar.
2. 70-80 % VPI: Die Pacht folgt 70 bis 80 % der Inflationsrate. Marktstandard.
3. Schwellenklausel: Anpassung erst, wenn der VPI um mindestens 5 % gestiegen ist, dann jedoch voll.
4. Festkomponente plus Anteil: Z.B. fixe 2 % plus 0,5 × VPI-Veränderung.
Rechtlich ist die Vereinbarung einer Indexklausel bei langlaufenden Pachtverträgen ab 10 Jahren Laufzeit nach § 3 PreisklauselG genehmigungsfrei zulässig. Bei kürzeren Laufzeiten ist eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich, was bei Solar-Pachten praktisch nie vorkommt.
Wer eine Indexklausel verhandelt, sollte auch die Anpassungsfrequenz klar regeln: Jährlich zum 1. Januar ist üblich, manche Verträge sehen erst nach 3 oder 5 Jahren eine Anpassung vor — was bei steigender Inflation für den Verpächter ein Nachteil ist.
Siehe auch: VPI-Indexklausel im Detail, Pachtvertrag
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