Die Rückbaubürgschaft ist eine vom Pächter gestellte Bankgarantie oder Versicherungspolice, die sicherstellt, dass die Solaranlage am Ende der Vertragslaufzeit vollständig zurückgebaut wird — auch dann, wenn der Pächter zwischenzeitlich insolvent geworden ist.
Hintergrund: Der Rückbau eines 10-ha-Solarparks kostet je nach Marktpreisen für Recycling und Demontage zwischen 100.000 und 300.000 €. Ohne Bürgschaft trüge im Insolvenzfall der Grundstückseigentümer das Risiko — denn nach § 35 Abs. 5 BauGB ist er als Zustandsstörer verpflichtet, die Fläche wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Worauf zu achten ist:
- Wann beginnt die Bürgschaft? Idealerweise bereits ab Baubeginn, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme.
- Wer ist Bürge? Vorzugsweise eine deutsche Großbank oder Sparkasse, kein dubioses Konstrukt einer Konzerntochter.
- Selbstschuldnerische Bürgschaft? Ja — der Eigentümer muss direkt auf den Bürgen zugreifen können.
- Mit oder ohne Befristung? Ohne — die Bürgschaft muss bis zur vollständigen Rückgabe der Fläche gelten.
Eine ältere und weniger sichere Alternative ist die Bardepot-Lösung: Der Pächter hinterlegt einen Betrag auf einem Notaranderkonto. Das ist aus Sicht des Verpächters fast immer schwächer als eine Bankbürgschaft, weil das Konto bei Insolvenz Teil der Masse werden kann.
Siehe auch: Rückbaubürgschaft im Detail, Insolvenz des Pächters
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