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Solarpaket I 2024 für Verpächter.

Was sich mit dem 16. Mai 2024 geändert hat — und was 2026 davon noch konkret relevant ist. Pachthöhen, Privilegierung, Anlagengrößen, Bauleitplanung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Solarpaket I trat am 16. Mai 2024 in Kraft
  • Höchstwerte in BNetzA-Ausschreibungen wurden angepasst
  • Privilegierung im 200-m-Korridor (§ 35 BauGB) wurde präzisiert
  • Anlagengrößen bis 50 MWp ohne Sonderverfahren möglich
  • Folge: 8–12 % Pachtanstieg gegenüber 2023, mehr Projektaktivität

Das Solarpaket I ist eines der wichtigsten energiepolitischen Gesetze der vergangenen Jahre. Es wurde im April 2024 vom Bundestag beschlossen und trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Für Verpächter von PV-Freiflächen ist es bis heute (Stand Mai 2026) die regulatorische Basis, auf der praktisch alle Pachtverträge der vergangenen 24 Monate basieren. Wer 2026 verpachtet, sollte verstehen, was das Solarpaket I geregelt hat — und was es nicht geregelt hat.

Im Kern hat das Solarpaket I drei Stoßrichtungen verfolgt: erstens die Genehmigung von Freiflächen-PV-Anlagen erleichtern, zweitens die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern, und drittens die Akzeptanz vor Ort durch verbesserte Kommunalbeteiligung stärken. Alle drei Stoßrichtungen wirken sich direkt auf die Pachthöhe und die Vermarktungsfähigkeit von PV-Freiflächen aus.

Die wichtigsten Änderungen im Detail

1. Erleichterungen bei der Bauleitplanung

Das Solarpaket I hat die mit dem EEG 2023 eingeführte Privilegierung im 200-Meter-Korridor entlang Autobahnen und zweigleisiger Schienenwege (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b BauGB) präzisiert. Klargestellt wurde:

  • Die Privilegierung gilt für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 MW
  • Die 200-m-Distanz misst sich von der äußeren Begrenzung der Trasse
  • Auch zweigleisige Bahnstrecken des überregionalen Netzes nach § 2b AEG zählen
  • Naturschutzfachliche Belange bleiben unberührt — eine UVP kann weiterhin erforderlich sein

Das hat in der Praxis zu einer deutlichen Vereinfachung der Genehmigungsverfahren geführt. Bauleitpläne, die früher 12-18 Monate dauerten, entfallen heute bei privilegierten Vorhaben weitgehend. Für Verpächter bedeutet das: Projekte können schneller in den Bau gehen, die erste Pachtzahlung kommt früher.

2. Höchstwert-Anhebung in BNetzA-Ausschreibungen

Der Höchstwert für die Freiflächen-PV-Ausschreibung wurde mit dem Solarpaket I zunächst auf 7,50 ct/kWh angehoben (vorher 7,37 ct/kWh). Diese Anhebung sollte die durch Inflation und Zinsanstieg gestiegenen Projektkosten kompensieren. In der Folge hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert zwischenzeitlich angepasst — bei der Ausschreibung vom 1. März 2026 lag er bei 6,80 ct/kWh, der mengengewichtete Zuschlagswert bei 4,94 ct/kWh.

Was bedeutet das für Verpächter? Höhere Höchstwerte bedeuten potenziell höhere Strompreise und damit höhere Pachten. Tatsächlich verzeichnen wir seit Inkrafttreten des Solarpakets I einen Pachtanstieg von durchschnittlich 8 bis 12 Prozent gegenüber 2023 — quer durch alle Bundesländer.

3. Anhebung der Größengrenze für Anlagen

Vor dem Solarpaket I war die maximale Anlagengröße in der EEG-Ausschreibung auf 20 MWp begrenzt. Das Solarpaket I hat diese Grenze auf 50 MWp angehoben — für Verpächter mit größeren Flächen (ab circa 50 Hektar) ein wichtiger Schritt. Großflächen werden seitdem nicht mehr in mehrere Teilprojekte aufgespalten, sondern können in einem Zuge realisiert werden.

4. Schwellenwert für Bauleitplanungs-Pflicht

Solar-Freiflächen außerhalb des 200-m-Korridors brauchen weiterhin einen Bebauungsplan. Das Solarpaket I hat aber klargestellt, dass die Bauleitplanung in einem vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB ablaufen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind — was die Verfahrensdauer typischerweise um 4 bis 6 Monate verkürzt.

Was das Solarpaket I NICHT geregelt hat

Einige zentrale Themen, die in der Vorbereitungsphase diskutiert wurden, fanden keinen Eingang in das Gesetzespaket — entweder weil der politische Konsens fehlte oder weil sie ins Solarpaket II verschoben wurden:

  • Bundesweite Pflicht-Kommunalbeteiligung — bleibt freiwillig nach § 6 EEG, einzelne Länder (Brandenburg, Niedersachsen) haben eigene Regelungen
  • Verbindliche Pachthöhen-Standards — gibt es nicht und sollten als marktwirtschaftliche Regelung auch nicht eingeführt werden
  • Spezifische Agri-PV-Förderung — wurde im Solarpaket I nur randständig behandelt
  • Batteriespeicher-Pacht — eigenständige Regelungen für BESS fehlen weiterhin
Praktische Konsequenz Wer 2026 verpachten will, sollte bei Vertragsabschluss explizit auf folgende solarpaket-I-bedingten Klauseln achten: 1. Bezug auf § 35 BauGB mit korrekter Trassenbestimmung. 2. Vorbehalt für Anpassung der Anlagengröße bis 50 MWp ohne Pachtanpassung. 3. § 6 EEG-Kommunalbeteiligung als Standardklausel. 4. Klarstellung der UVP-Verantwortung beim Projektierer.

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Solarpaket I in der Praxis — was wir konkret beobachten

In unserer Vermittlungspraxis sehen wir seit dem 16. Mai 2024 mehrere klare Trends:

Pachten gestiegen

Wie erwähnt durchschnittlich 8 bis 12 Prozent gegenüber 2023, in privilegierten Lagen sogar bis zu 18 Prozent. Der Wettbewerb unter Projektentwicklern um geeignete Flächen hat sich spürbar verschärft.

Schnellere Realisierung

Die Zeit vom Erstgespräch bis zur ersten Pachtzahlung hat sich bei privilegierten Vorhaben von typisch 24 auf 18 Monate verkürzt. Das macht Pachtverträge auch finanziell für Verpächter attraktiver, weil die Wartezeit kürzer wird.

Mehr Großprojekte

Die Anhebung der Größengrenze auf 50 MWp hat dazu geführt, dass auch Flächen ab 50 Hektar wieder häufiger als Einzelprojekt verpachtet werden — statt in mehrere Teilprojekte aufgesplittet zu werden.

Klarere Vertragsstrukturen

Die regulatorische Klarstellung hat zu einer Standardisierung der Vertragsklauseln geführt. Wer 2026 verpachtet, kann auf gut etablierte Standardstrukturen zurückgreifen — was die anwaltliche Prüfung schneller und günstiger macht.

Was kommt 2026/2027?

Das Solarpaket II wurde 2024 angekündigt, ist aber bis Mai 2026 noch nicht beschlossen. Erwartete Inhalte (Stand des aktuellen Diskussionsstands):

  • Vereinfachte Regelungen für Speicheranbindung (BESS)
  • Eigenverbrauchsregelungen für PPA-Modelle
  • Erweiterte Bürgerenergie-Konstellationen
  • Möglicherweise: bundesweite Pflicht-Kommunalbeteiligung

Für aktuelle Pachtverträge ist es ratsam, eine Anpassungsklausel für künftige regulatorische Änderungen aufzunehmen — vor allem zur Kommunalbeteiligung. Wir nehmen das in alle vermittelten Verträge auf.

Die wichtigsten Änderungen für Verpächter im Überblick

Das Solarpaket I, in Kraft seit dem 16. Mai 2024, hat den Rahmen für Freiflächen-PV an mehreren Stellen verbessert. Für Flächeneigentümer sind vor allem vier Punkte relevant.

ÄnderungBedeutung für Verpächter
Erweiterte FlächenkulisseMehr Flächentypen förderfähig — auch benachteiligte Gebiete
Höhere AusschreibungsvoluminaMehr Projekte werden bezuschlagt — bessere Chancen
Moor-PV-FörderungWiedervernässte Moorflächen werden nutzbar
Vereinfachte NetzanschlüsseSchnellere Realisierung, kürzere Vorlaufzeiten

Die Erweiterung der förderfähigen Flächenkulisse ist dabei für die meisten Eigentümer der wichtigste Punkt: Flächen, die vorher nicht in der EEG-Ausschreibung zugelassen waren, können jetzt bebaut werden — was die Zahl der potenziell verpachtbaren Grundstücke deutlich erhöht hat.

Benachteiligte Gebiete: der unterschätzte Gewinner

Besonders relevant ist die dauerhafte Öffnung der sogenannten benachteiligten Gebiete für die EEG-Förderung. Das sind landwirtschaftlich ertragsschwächere Regionen, die EU-rechtlich definiert sind und einen erheblichen Teil der deutschen Agrarfläche ausmachen. Eigentümer in diesen Gebieten profitieren doppelt: Ihre Flächen sind landwirtschaftlich oft weniger wert, eignen sich aber genauso gut für Solar — und sind seit dem Solarpaket uneingeschränkt förderfähig.

Was das Solarpaket für die Pachthöhe bedeutet

Mehr förderfähige Flächen und höhere Ausschreibungsvolumina bedeuten zunächst mehr Wettbewerb unter den Flächen. Gleichzeitig sind aber auch mehr Projektierer aktiv, die Flächen suchen. Netto hat sich die Verhandlungsposition der Eigentümer durch das Solarpaket eher verbessert, weil die Gesamtdynamik des Marktes zugenommen hat. Die mengengewichteten Zuschlagswerte der Bundesnetzagentur sind 2025 und Anfang 2026 stabil geblieben, das Ausschreibungsvolumen wurde erstmals seit Jahren wieder vollständig ausgeschöpft.

Ausblick: Was mit Solarpaket II kommen könnte

Die Branche erwartet weitere Reformschritte, die unter anderem die Kombination von Solar mit Batteriespeichern erleichtern und die Netzanschlussverfahren weiter beschleunigen sollen. Für Eigentümer mit Flächen in Umspannwerk-Nähe könnte das die Attraktivität zusätzlich erhöhen, weil kombinierte Solar-Speicher-Standorte besonders gefragt sind. Konkrete Gesetzestexte bleiben abzuwarten — die Richtung ist aber klar auf weiteren Ausbau und schnellere Genehmigungen ausgerichtet.

Häufige Fragen zum Solarpaket I

Was ist das Solarpaket I?

Das Solarpaket I ist ein Gesetzespaket, das im Mai 2024 vom Bundestag beschlossen wurde und am 16. Mai 2024 in Kraft trat. Es enthält Erleichterungen für den Solarausbau in Deutschland — insbesondere für Freiflächen-PV, Mieterstrom, Balkonkraftwerke und gewerbliche Aufdachanlagen.

Welche Erleichterungen gibt es für Freiflächen-PV?

Das Solarpaket I hat den Höchstwert für Freiflächen-PV in den BNetzA-Ausschreibungen angehoben (von 7,37 ct/kWh auf 7,50 ct/kWh, mittlerweile durch BNetzA-Festlegungen auf 6,80 ct/kWh angepasst), die zulässige Anlagenleistung erweitert (bis 50 MWp ohne Sonderverfahren) und die Privilegierung im 200-m-Korridor nach § 35 BauGB präzisiert.

Hat das Solarpaket I die Pachthöhe beeinflusst?

Indirekt ja. Die verbesserten Rahmenbedingungen (höhere Ausschreibungswerte, einfachere Genehmigung) haben zu mehr Projekten und damit zu höherem Wettbewerb um Pachtflächen geführt. Wir verzeichnen seit Inkrafttreten einen Pachtanstieg von durchschnittlich 8–12 % gegenüber 2023.

Was hat sich für Verpächter konkret geändert?

Drei zentrale Punkte: 1. Schnellere Genehmigungsverfahren, weil viele Standorte nun privilegiert sind. 2. Höhere Pachten durch verstärkten Projektierer-Wettbewerb. 3. Mehr Klarheit bei der Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG.

Was bringt das Solarpaket II?

Das Solarpaket II war ursprünglich für 2024/2025 angekündigt, ist aber bis 2026 noch nicht in Kraft. Erwartet werden weitere Erleichterungen für Speicheranbindung, Eigenverbrauchskonstellationen und Bürgerenergie. Wir beobachten die Entwicklungen.

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