Agri-PV (Agri-Photovoltaik) bezeichnet Anlagen, die so konstruiert sind, dass unter oder zwischen den PV-Modulen weiterhin landwirtschaftliche Produktion stattfinden kann. Im Unterschied zur klassischen Freiflächen-PV ist die Fläche damit doppelt genutzt — Strom und Pflanzenbau bzw. Tierhaltung parallel.
Die maßgebliche technische Norm ist die DIN SPEC 91434:2021-05. Sie unterscheidet zwei Kategorien:
- Kategorie I: Hoch aufgeständerte Anlagen mit mindestens 2,10 m lichter Höhe, unter denen weiterhin Ackerbau mit Standard-Landmaschinen möglich ist.
- Kategorie II: Bodennah verlegte oder in Reihen aufgeständerte Anlagen, die zwischen den Modulreihen schmaler Streifen für Sonderkulturen oder extensive Beweidung lassen.
Damit eine Anlage als Agri-PV im Sinne der DIN SPEC gilt, muss die landwirtschaftliche Ertragsleistung mindestens 66 % der Referenzfläche ohne PV betragen. Sinkt sie darunter, gilt die Fläche als ganz dem Anlagenbau gewidmet.
Für Verpächter heißt das: Bei Agri-PV bleibt die Fläche im landwirtschaftlichen Vermögen, die GAP-Zahlungen können je nach Bauart erhalten bleiben, und es gibt keine Grundsteuer-A-zu-B-Wechselproblematik. Im Gegenzug ist die Pachtzahlung pro Hektar meist niedriger als bei klassischer Freiflächen-PV, weil die Anlage technisch aufwendiger ist.
Siehe auch: Agri-PV verpachten, DIN SPEC 91434 im Detail, EEG-Höchstwert
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