Lexikon

Agri-PV

Solaranlagen, die gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzung erlauben — geregelt in DIN SPEC 91434.

Agri-PV (Agri-Photovoltaik) bezeichnet Anlagen, die so konstruiert sind, dass unter oder zwischen den PV-Modulen weiterhin landwirtschaftliche Produktion stattfinden kann. Im Unterschied zur klassischen Freiflächen-PV ist die Fläche damit doppelt genutzt — Strom und Pflanzenbau bzw. Tierhaltung parallel.

Die maßgebliche technische Norm ist die DIN SPEC 91434:2021-05. Sie unterscheidet zwei Kategorien:

  • Kategorie I: Hoch aufgeständerte Anlagen mit mindestens 2,10 m lichter Höhe, unter denen weiterhin Ackerbau mit Standard-Landmaschinen möglich ist.
  • Kategorie II: Bodennah verlegte oder in Reihen aufgeständerte Anlagen, die zwischen den Modulreihen schmaler Streifen für Sonderkulturen oder extensive Beweidung lassen.

Damit eine Anlage als Agri-PV im Sinne der DIN SPEC gilt, muss die landwirtschaftliche Ertragsleistung mindestens 66 % der Referenzfläche ohne PV betragen. Sinkt sie darunter, gilt die Fläche als ganz dem Anlagenbau gewidmet.

EEG-Bonus: Agri-PV erhält seit dem Solarpaket I einen separaten Höchstwert in der EEG-Ausschreibung — aktuell rund 9,5 ct/kWh statt 6,80 ct/kWh für Standard-Freiflächen. Das macht Agri-PV trotz höherer Bau- und Wartungskosten wirtschaftlich tragfähig.

Für Verpächter heißt das: Bei Agri-PV bleibt die Fläche im landwirtschaftlichen Vermögen, die GAP-Zahlungen können je nach Bauart erhalten bleiben, und es gibt keine Grundsteuer-A-zu-B-Wechselproblematik. Im Gegenzug ist die Pachtzahlung pro Hektar meist niedriger als bei klassischer Freiflächen-PV, weil die Anlage technisch aufwendiger ist.

Siehe auch: Agri-PV verpachten, DIN SPEC 91434 im Detail, EEG-Höchstwert

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