Der Ackerstatus beschreibt die bodenrechtliche Klassifikation einer Fläche als Ackerland im Gegensatz zu Dauergrünland, Brache oder Wald. Er ergibt sich aus den InVeKoS-Daten (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) der Landwirtschaftsverwaltung und ist in den meisten Bundesländern über das amtliche Liegenschaftskataster (ALKIS) abrufbar.
Für die Verpachtung an einen Solarpark-Betreiber ist der Ackerstatus aus mehreren Gründen relevant: Erstens werden landwirtschaftliche Flächen, die mehr als fünf Jahre durchgängig als Grünland genutzt wurden, automatisch zu Dauergrünland umgewidmet — und Dauergrünland darf in Deutschland nicht ohne Weiteres in andere Nutzungsarten überführt werden. Für einen Solarpark auf vormaligem Grünland ist daher ein aufwendiger Genehmigungsweg über die untere Naturschutzbehörde erforderlich, oft mit Ausgleichsflächen-Auflage. Acker ist hier flexibler.
Zweitens wirkt sich der Ackerstatus auf die Bewertung der Fläche aus — der Bodenrichtwert für Acker liegt typischerweise unter dem von Bauerwartungsland, aber über Wald und Ödland. Drittens spielt er für die GAP-Förderung eine Rolle: Sobald eine Fläche dauerhaft solar genutzt wird, entfallen die landwirtschaftlichen Direktzahlungen für diesen Schlag.
Im Pachtvertrag wird der Ackerstatus üblicherweise nicht extra ausgewiesen — die Fläche wird flurstücksgenau bezeichnet, und die Nutzungsänderung ist Sache des Projektierers im Rahmen der Bauleitplanung.
Siehe auch: Dauergrünland, Bauleitplanung, Grundsteuer A / B
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