Lexikon

Anschlusszusage

Verbindliche Zusage des Netzbetreibers über den Netzanschluss eines Solarparks.

Die Anschlusszusage ist die verbindliche schriftliche Erklärung des zuständigen Übertragungs- oder Verteilnetzbetreibers, an welchem Punkt im Netz, mit welcher Leistung und zu welchem Zeitpunkt ein neuer Solarpark angeschlossen werden kann. Ohne sie ist kein Projekt finanzierbar.

Der Projektierer beantragt die Anschlusszusage in einem mehrstufigen Verfahren: Zunächst eine unverbindliche Netzverträglichkeitsprüfung, dann der formelle Antrag auf Netzanschluss nach § 8 EEG. Der Netzbetreiber muss innerhalb von acht Wochen den Verknüpfungspunkt benennen. Liegt dieser nicht direkt an der Fläche, sondern in mehreren Kilometern Entfernung, fallen erhebliche Kabelkosten an — bei manchen Projekten der entscheidende Wirtschaftlichkeitsfaktor.

Warum das den Verpächter betrifft: Eine Pachtvertrag-Klausel sollte vorsehen, dass der Pachtbeginn erst nach Vorliegen der verbindlichen Anschlusszusage und Bezuschlagung in der EEG-Ausschreibung anläuft. Andernfalls riskieren Sie, jahrelang an einen Projektierer gebunden zu sein, der das Projekt nie realisiert.

Üblich sind sogenannte aufschiebende Bedingungen: Der Pachtvertrag wird zwar unterschrieben, wird aber erst wirksam, wenn bestimmte Meilensteine erreicht sind. Dazu gehören regelmäßig die Anschlusszusage, der Zuschlag in der EEG-Ausschreibung und die Baugenehmigung.

Siehe auch: EEG-Ausschreibung, Pachtvertrag, Projektierer

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