Die EEG-Ausschreibung ist das Verfahren, in dem die Bundesnetzagentur (BNetzA) viermal jährlich Förderverträge für neue Solarparks ab 1 MW vergibt. Anlagen unter 1 MW können wahlweise an Ausschreibungen teilnehmen oder direkt die gesetzliche feste Vergütung erhalten.
Der Ablauf: Projektierer bewerben sich mit einem Gebot in Cent pro Kilowattstunde. Die niedrigsten Gebote bekommen den Zuschlag, bis das Ausschreibungsvolumen ausgeschöpft ist. Der eigene Gebotspreis ist gleichzeitig der spätere Vergütungssatz (Pay-as-bid-Verfahren). Es gibt einen Höchstwert, der nicht überschritten werden darf — aktuell 6,80 ct/kWh für Solar I (Freiflächen).
Die letzte Solar-I-Ausschreibung war mit dem mengengewichteten Durchschnitt bei 4,94 ct/kWh bezuschlagt. Das Volumen wurde im historisch ersten Quartal 2026 erstmals seit Jahren wieder ausgeschöpft.
Für Verpächter ist das Ergebnis der Ausschreibung der entscheidende Meilenstein: Erst mit Zuschlag steht endgültig fest, dass das Projekt gebaut wird. Bis dahin können Pachtverträge zwar unterzeichnet sein, sind aber typischerweise durch aufschiebende Bedingungen geschützt.
Misslingt der erste Zuschlagsversuch, hat der Projektierer üblicherweise das Recht, das Projekt in den nächsten beiden Ausschreibungsrunden erneut einzureichen — danach erlischt die Anschlusszusage und der Pachtvertrag wird in der Regel aufgelöst.
Siehe auch: EEG-Höchstwert, Anschlusszusage, PPA
Konkurrierende Angebote für Ihre Fläche?
Wir holen aus unserem Projektierer-Netzwerk konkurrierende Vergleichsangebote ein — kostenlos für Verpächter.