Lexikon

Beteiligungsmodell (1 %)

Erbschaftsteuer-optimierte Konstruktion über §§ 13a/13b ErbStG.

Das 1%-Beteiligungsmodell ist eine erbschaftsteuerlich optimierte Konstruktion, bei der der Flächeneigentümer nicht nur Pacht erhält, sondern gleichzeitig mit mindestens 1 % an der Betreibergesellschaft (meist GmbH oder GmbH & Co. KG) beteiligt wird. Durch diese gesellschaftsrechtliche Verbindung ändert sich die steuerliche Behandlung der Fläche fundamental.

Rechtsgrundlage sind §§ 13a und 13b ErbStG: Beteiligungen an gewerblich tätigen Unternehmen ab 1 % am Stammkapital sind begünstigtes Vermögen und unterliegen besonderen Verschonungsregelungen bei Erbschaft und Schenkung.

Wirtschaftlicher Effekt: Im Erbfall kann auf den Wert der Fläche der Verschonungsabschlag von 85 % (Regelverschonung) oder sogar 100 % (Optionsverschonung) angesetzt werden. Bei einer Fläche mit Verkehrswert von 1,5 Mio. € (typisch für 10 ha mit Solarpark) bedeutet das eine Reduktion der erbschaftsteuerpflichtigen Bemessungsgrundlage auf nur 225.000 € — Ersparnis: 165.000 bis 270.000 € je nach Steuerklasse.

Voraussetzungen für die Begünstigung:

  • Beteiligung von mindestens 1 % am Stammkapital (Bruchteils-, Treuhand- oder GbR-Konstruktionen werden anerkannt)
  • Behaltensfrist von 5 Jahren (Regelverschonung) oder 7 Jahren (Optionsverschonung) nach Erbfall
  • Lohnsummenklausel: Die jährliche Lohnsumme darf in der Behaltensphase nicht unter 400 % der Ausgangslohnsumme fallen (entfällt bei Unternehmen mit ≤ 5 Mitarbeitern — bei Solar-Zweckgesellschaften meist der Fall)
  • Verwaltungsvermögensquote unter 20 % (typischerweise bei reinen Anlagenbetreibern erfüllt)

Das Modell ist seit 2024 das Aushängeschild moderner Solar-Verpachtung im familiengeführten Landwirtschaftsbetrieb. Es macht aus einer reinen Pachtvereinbarung ein generationenübergreifend optimiertes Vermögensinstrument.

Es erfordert allerdings eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Strukturierung — wir empfehlen die Einbindung eines auf Erbschaftsteuer spezialisierten Steuerberaters frühzeitig in der Vertragsverhandlung.

Siehe auch: Beteiligungsmodell 1 % im Detail, Sonderbetriebsvermögen

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