Der Bodenrichtwert ist ein vom regionalen Gutachterausschuss ermittelter, durchschnittlicher Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche für vergleichbare Lagen. Er wird mindestens alle zwei Jahre aktualisiert und ist in den meisten Bundesländern kostenlos über das BORIS-Portal abrufbar.
Für landwirtschaftliche Flächen liegen die Bodenrichtwerte typischerweise zwischen 0,30 €/m² in marginalen Lagen Mecklenburg-Vorpommerns und 5,00 €/m² in Hochertragslagen Niederbayerns. Bei Bauerwartungsland oder Bauland steigen die Werte um Faktoren von 50 bis 500.
Im Pachtkontext spielt der Bodenrichtwert eine indirektere Rolle: Er ist Grundlage für die Bewertung des Grundstücks bei Erbschaft, Schenkung und Grundsteuer-Berechnung. Bei Wechsel von Grundsteuer A (Land) zu Grundsteuer B (bauliche Anlage) ändert sich die Bemessungsgrundlage — der Bodenrichtwert wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Verlässliche Bodenrichtwerte sind außerdem die Grundlage für die Beteiligungsmodell-Bewertung nach §§ 13a/13b ErbStG: Wer einen Anteil an einer Solar-GmbH erbt, dessen Wert mindestens 1 % beträgt, profitiert von der Erbschaftsteuer-Begünstigung — die Bewertung erfolgt nach dem realen Verkehrswert, der wesentlich vom Bodenrichtwert beeinflusst ist.
Siehe auch: Beteiligungsmodell 1 %, Grundsteuer A / B, Verkaufen vs. Verpachten
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