Dauergrünland ist landwirtschaftliche Fläche, die mindestens fünf Jahre durchgängig zur Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wurde — sei es durch Aussaat oder Selbstaussaat. Die rechtliche Grundlage ist die Direktzahlungen-Durchführungs-Verordnung in Verbindung mit dem GAP-Konditionalitäten-Gesetz.
Der Status entsteht automatisch nach Ablauf der Frist, ohne dass eine Behördenentscheidung nötig wäre. Sobald eine Fläche als Dauergrünland gilt, darf sie nur unter strengen Voraussetzungen umgewandelt werden — etwa zu Acker oder zur Bebauung mit Solar. Erforderlich ist regelmäßig eine Genehmigung der unteren Landwirtschaftsbehörde mit Ausgleichsflächen-Auflage im Verhältnis 1:1.
Für Verpächter mit Grünlandflächen heißt das: Sprechen Sie früh mit dem Projektierer, ob die Fläche grundsätzlich umnutzbar ist. Ein guter Projektierer kennt die Verwaltungspraxis der zuständigen Landwirtschaftsbehörde und kann eine realistische Einschätzung geben.
In einigen Fällen — insbesondere wenn die Fläche ausgewiesen schutzwürdiges Grünland ist (Moor, Magerrasen, FFH-Lebensraumtyp) — ist eine Umnutzung gänzlich ausgeschlossen. Solche Flächen können nur in Sonderkonstruktionen genutzt werden, etwa als Standort für Speicher oder Umspannwerk-Nebenanlagen, sofern überhaupt baurechtlich machbar.
Siehe auch: Ackerstatus, Agri-PV, Agri-PV verpachten
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