Konversionsflächen sind Areale, die ursprünglich militärisch, gewerblich-industriell oder verkehrlich genutzt waren und nun einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Dazu zählen ehemalige Truppenübungsplätze, alte Bahn- und Flughafenareale, stillgelegte Tagebaue, frühere Industriestandorte und ähnliche Flächen.
Im EEG genießen Solaranlagen auf Konversionsflächen seit jeher eine bevorzugte Stellung: Sie sind ohne Bauleitplanung über § 35 BauGB zulässig, soweit nicht entgegenstehende Belange (Altlasten, Denkmalschutz) vorliegen. Außerdem zählen sie zur sogenannten förderfähigen Kulisse ohne Mengenbegrenzung.
Praktische Herausforderungen bei Konversion:
- Altlasten: Vorabuntersuchung des Bodens auf Kontaminationen ist Pflicht. Bei nachgewiesener Belastung kann die Sanierung den wirtschaftlichen Nutzen aufzehren.
- Munitionsbelastung: Bei ehemals militärisch genutzten Flächen ist Kampfmittelräumung oft erforderlich, mit Kosten von 5.000 bis 30.000 €/ha.
- Eigentumsverhältnisse: Häufig Bundesvermögen, BImA-Flächen oder Treuhandvermögen — die Pachtverhandlung läuft anders als bei Privatleuten.
Für Privatleute mit Restflächen ehemaliger Gewerbenutzung (z.B. alte Tankstelle, stillgelegtes Sägewerk) kann eine Solar-Verpachtung dennoch sehr interessant sein — sofern der Altlasten-Befund tragbar ist.
Siehe auch: Konversionsfläche Detail, § 35 BauGB
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