Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristiger Vertrag zwischen dem Betreiber einer Solaranlage und einem Stromabnehmer — meist einem großen Industrieunternehmen, einem Stadtwerk oder einem Stromhändler. Der Abnehmer verpflichtet sich, eine festgelegte Strommenge zu einem fest vereinbarten Preis abzunehmen, oft über 10 bis 20 Jahre.
PPAs sind die wichtigste Alternative zur EEG-Vergütung und gewinnen rasant an Bedeutung. Treiber sind einerseits Konzerne mit ambitionierten ESG-Zielen (Microsoft, Mercedes, BASF), andererseits der Wunsch von Solarpark-Betreibern, sich vom volatilen Spotmarktpreis abzukoppeln, sobald die 20-jährige EEG-Förderung ausläuft.
Für Verpächter ist die PPA-Frage zunächst indirekt relevant: Der Pachtvertrag knüpft die Pacht in der Regel nicht direkt an EEG oder PPA an, sondern verlangt einen Festbetrag pro Hektar. Wirtschaftlich kann der Projektierer dies aber nur tragen, wenn er auf der Vermarktungsseite stabile Einnahmen erzielt.
Bei Erfolgsbeteiligungen — also wenn ein Teil der Pacht prozentual am Stromertrag oder am Vermarktungserlös hängt — wird die Wahl der Vermarktungsform plötzlich sehr wichtig. Achten Sie auf eindeutige Bezugsgrößen im Vertrag.
Eine besondere Form sind Corporate PPAs, bei denen ein Industriekunde direkt am Solarpark beteiligt ist und den Strom physisch oder bilanziell abnimmt. Diese Konstellation kann Pachten stabilisieren, weil der Abnehmer langfristig vertraglich gebunden ist.
Siehe auch: Einspeisevergütung, EEG-Ausschreibung
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