Die Einspeisevergütung ist die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Zahlung, die ein Anlagenbetreiber für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom erhält. Sie ist für die Vertragslaufzeit — bei Neuanlagen typischerweise 20 Jahre — garantiert und unabhängig vom späteren Strommarktpreis.
Die Höhe wird bei größeren Anlagen über die EEG-Ausschreibung bestimmt, bei kleineren Anlagen direkt im Gesetz festgelegt. Aktuell liegen die Vergütungen für Solar-Freiflächen aus Ausschreibungen bei rund 4,94 ct/kWh (mengengewichteter Durchschnitt März 2026), der gesetzliche Höchstwert beträgt 6,80 ct/kWh.
Wirtschaftlich ist die garantierte Einspeisevergütung die Grundlage, auf der der Projektierer überhaupt eine Bank für die Finanzierung gewinnen kann. Ohne diese Garantie wären die Investitionen — typischerweise 700.000 € pro MW installierter Leistung — nicht darstellbar.
Alternative Vermarktungsmodelle sind Power Purchase Agreements (PPA), bei denen der Strom direkt an einen industriellen Abnehmer verkauft wird. PPAs zahlen oft besser als die EEG-Vergütung, sind aber risikobehafteter und kommen meist erst nach Auslaufen der EEG-Förderung in Frage.
Siehe auch: EEG-Ausschreibung, EEG-Höchstwert, PPA
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