Vorranggebiete und Eignungsgebiete sind raumordnungsrechtliche Festlegungen, mit denen die Regionalplanung bestimmten Nutzungen — etwa Windenergie, Photovoltaik, Rohstoffabbau — vorrangige bzw. exklusive Räume zuweist.
- Vorranggebiet: Die festgelegte Nutzung hat im Konfliktfall Vorrang vor entgegenstehenden Belangen. Andere Nutzungen sind zwar nicht ausgeschlossen, müssen sich aber unterordnen.
- Eignungsgebiet: Die festgelegte Nutzung ist nur in diesem Gebiet zulässig. Außerhalb dieser Gebiete ist die Nutzung im Plangebiet ausgeschlossen — eine sehr restriktive Steuerung, die etwa für Windenergie üblich ist.
Liegt Ihre Fläche in einem als „Vorranggebiet Photovoltaik" oder „Eignungsgebiet Solar" ausgewiesenen Bereich, ist die Realisierungswahrscheinlichkeit deutlich höher — die regionalplanerische Hürde ist genommen, und die örtliche Gemeinde muss eine Bauleitplanung nicht mehr aus Sorge vor regionalplanerischer Beanstandung verweigern.
Im Umkehrschluss: Liegt Ihre Fläche in einem als „Freihaltebereich" oder „Vorranggebiet Landwirtschaft" ausgewiesenen Areal, kann das die Realisierung erheblich erschweren oder gänzlich ausschließen. Hier ist eine frühe Klärung mit dem Projektierer wichtig.
Regionalpläne sind über die jeweiligen Landes-Geoportale öffentlich einsehbar.
Siehe auch: Flächennutzungsplan, Bauleitplanung
Konkurrierende Angebote für Ihre Fläche?
Wir holen aus unserem Projektierer-Netzwerk konkurrierende Vergleichsangebote ein — kostenlos für Verpächter.