Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die vorbereitende Bauleitplanung einer Gemeinde nach §§ 5 ff. BauGB. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen dar, welche Art der Bodennutzung vorgesehen ist: Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Wald, Verkehr, Erholung — und seit einigen Jahren auch Sondergebiete für erneuerbare Energien.
Anders als der spätere Bebauungsplan ist der FNP nicht parzellenscharf. Er weist Flächen in Hektar-Granularität aus und bindet zunächst nur die Gemeinde selbst — nicht den einzelnen Grundstückseigentümer. Konkrete Baurechte entstehen erst durch den Bebauungsplan auf Basis des FNP.
Manche Gemeinden — vor allem in Bayern, Niedersachsen und Brandenburg — haben mittlerweile Solarkataster oder Solar-Konzepte erarbeitet, die als Grundlage für FNP-Änderungen dienen. Diese sind oft öffentlich einsehbar.
Für Verpächter ist der FNP in zwei Situationen interessant:
- Vor Ansprache eines Projektierers: Liegt die Fläche im FNP bereits als Sondergebiet PV? Wenn ja, ist die Vermarktung deutlich einfacher.
- Bei langwierigen Genehmigungen: Wenn das Projekt am FNP scheitert, muss die Gemeinde zunächst den FNP ändern — ein Verfahren von oft 6 bis 12 Monaten, das dem eigentlichen Bebauungsplan vorgelagert ist.
Siehe auch: Bauleitplanung, Vorranggebiet
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