Lexikon

Flächennutzungsplan

Kommunaler Plan, der die grundsätzliche Flächenwidmung im Gemeindegebiet darstellt.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die vorbereitende Bauleitplanung einer Gemeinde nach §§ 5 ff. BauGB. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen dar, welche Art der Bodennutzung vorgesehen ist: Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Wald, Verkehr, Erholung — und seit einigen Jahren auch Sondergebiete für erneuerbare Energien.

Anders als der spätere Bebauungsplan ist der FNP nicht parzellenscharf. Er weist Flächen in Hektar-Granularität aus und bindet zunächst nur die Gemeinde selbst — nicht den einzelnen Grundstückseigentümer. Konkrete Baurechte entstehen erst durch den Bebauungsplan auf Basis des FNP.

Bedeutung für Solarprojekte: Will die Gemeinde Freiflächen-PV positiv steuern, weist sie geeignete Bereiche im FNP als „Sondergebiet Photovoltaik" aus. Damit signalisiert sie politische Bereitschaft, hier später einen Bebauungsplan aufzustellen. Liegt Ihre Fläche in einem solchen Vorranggebiet, ist die Realisierungswahrscheinlichkeit deutlich erhöht.

Manche Gemeinden — vor allem in Bayern, Niedersachsen und Brandenburg — haben mittlerweile Solarkataster oder Solar-Konzepte erarbeitet, die als Grundlage für FNP-Änderungen dienen. Diese sind oft öffentlich einsehbar.

Für Verpächter ist der FNP in zwei Situationen interessant:

  • Vor Ansprache eines Projektierers: Liegt die Fläche im FNP bereits als Sondergebiet PV? Wenn ja, ist die Vermarktung deutlich einfacher.
  • Bei langwierigen Genehmigungen: Wenn das Projekt am FNP scheitert, muss die Gemeinde zunächst den FNP ändern — ein Verfahren von oft 6 bis 12 Monaten, das dem eigentlichen Bebauungsplan vorgelagert ist.

Siehe auch: Bauleitplanung, Vorranggebiet

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